IGF auf einen Blick

Förderung durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Organisator: Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF)
Fördermittel: 2022: 184,9 Mio. EUR
Zielstellung: Themenoffene Förderung wissenschaftlich-technischer Forschungsvorhaben in einem vorwettbewerblichen Rahmen, vor allem zum Ausgleich größenbedingter Nachteile kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im F&E-Bereich
Fördervarianten: Mehrere nationale Programme sowie ein transnationales Programm
Antragsberechtigte: Ausschließlich AiF-Forschungsvereinigungen
Art der Förderung: Modifizierte Anteilsfinanzierung; Förderung von bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben der Forschungseinrichtungen (Personal, Geräte, Leistungen Dritter, Pauschalen), Eigenleistungen der Wirtschaft – bspw. in Form von Dienstleistungen, Material- oder Gerätebereitstellung – werden vorausgesetzt
Höhe der Förderung: bis zu 275.000 EUR pro Forschungseinrichtung, im Normalverfahren i.d.R. max. drei Forschungseinrichtungen pro Vorhaben
Laufzeit der Vorhaben: max. 36 Monate
Antragsverfahren: Wettbewerblich; Antragsbewertung durch AiF-Gutachter (Phase 1), Bewilligung durch BMWK (Phase 2)
Antragstermine: Ganzjährige Antragseinreichung über die FE grundsätzlich möglich