IGF auf einen Blick
Förderung durch: | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) |
Organisator: | Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) |
Fördermittel: | 2022: 184,9 Mio. EUR |
Zielstellung: | Themenoffene Förderung wissenschaftlich-technischer Forschungsvorhaben in einem vorwettbewerblichen Rahmen, vor allem zum Ausgleich größenbedingter Nachteile kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im F&E-Bereich |
Fördervarianten: | Mehrere nationale Programme sowie ein transnationales Programm |
Antragsberechtigte: | Ausschließlich AiF-Forschungsvereinigungen |
Art der Förderung: | Modifizierte Anteilsfinanzierung; Förderung von bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben der Forschungseinrichtungen (Personal, Geräte, Leistungen Dritter, Pauschalen), Eigenleistungen der Wirtschaft – bspw. in Form von Dienstleistungen, Material- oder Gerätebereitstellung – werden vorausgesetzt |
Höhe der Förderung: | bis zu 275.000 EUR pro Forschungseinrichtung, im Normalverfahren i.d.R. max. drei Forschungseinrichtungen pro Vorhaben |
Laufzeit der Vorhaben: | max. 36 Monate |
Antragsverfahren: | Wettbewerblich; Antragsbewertung durch AiF-Gutachter (Phase 1), Bewilligung durch BMWK (Phase 2) |
Antragstermine: | Ganzjährige Antragseinreichung über die FE grundsätzlich möglich |